Umzug vom Arbeitsamt bezahlen lassen – wir rechnen direkt ab
Sie haben einen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit? Dann sind Sie bei uns richtig. Dominic Reimers von Umzüge Reimers in Owingen kennt das Verfahren genau und übernimmt die direkte Abrechnung mit der Behörde – Sie müssen nichts vorstrecken und keinen Papierkram erledigen.
Wer hat Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuss?
Einen Anspruch können folgende Personen haben. Die Bewilligung erfolgt immer vor dem Umzug – sprechen Sie zuerst mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II)
- Empfänger von Arbeitslosengeld I
- Personen, die eine neue Arbeitsstelle antreten und umziehen müssen
- Personen, die auf Anweisung des Jobcenters umziehen (z. B. in günstigere Wohnung)
So läuft der Ablauf bei uns
- 1Sie erhalten die Bewilligung Ihres Jobcenters oder Ihrer Agentur für Arbeit
- 2Sie kontaktieren uns – wir erstellen ein offizielles Angebot im behördlichen Format
- 3Sie legen das Angebot Ihrer Sachbearbeiterin vor
- 4Nach Genehmigung führen wir den Umzug durch
- 5Wir rechnen direkt mit der Behörde ab – Sie zahlen nichts
Unser Einzugsgebiet
Wir führen behördlich geförderte Umzüge im gesamten Bodenseekreis durch, sowie in den Landkreisen Ravensburg, Konstanz und Sigmaringen. Bundesweite Umzüge auf Anfrage.
Bereit für Ihren kostenfreien Umzug?
Senden Sie uns Ihre Bewilligung – wir kümmern uns um Angebot, Durchführung und Abrechnung mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Jetzt kostenlos anfragen